Alle Schülerinnen und Schüler, die einen Ausbildungsplatz zur Maschinen- und Anlagenführerin/ zum Maschinen- und Anlagenführer haben oder aktuell noch suchen.
Der Einsatzbereich für Maschinen- und Anlagenführerinnen/ für Maschinen- und Anlagenführer ist sehr vielfältig: Sie arbeiten an den unterschiedlichsten Maschinen und Anlagen im Bereich der Metall- und auch Kunststoffindustrie.
Sie richten Maschinen/ Anlagen für die Produktion ein und rüsten sie für die Produktion anderer Teile um. Auch während der Fertigung sind sie verantwortlich für die Maschinen/ Anlagen und führen bspw. Wartungsarbeiten durch. Außerdem steuern und überwachen sie während der Produktion den Materialfluss und stellen die Qualität der Produkte sicher.
Ausbildungsziele
- Vorbereitung auf die betriebliche Tätigkeit durch Kenntnisse von technischen Zusammenhängen, durch die Förderung von Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit.
- Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (Wirtschafts- und Sozialkunde, Produktionstechnik und Produktionsplanung) und aus einem praktischen Teil, dem Einrichten oder Umrüsten oder Warten der Maschine bzw. der Anlage, an der die Ausbildung erfolgt.
Empfohlene Voraussetzungen:
- Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder höherer Abschluss
- Mathematisches und technisches Verständnis
Die Ausbildung zur Maschinen- und Anlagenführerin/ zum Maschinen- und Anlagenführer dauert zwei Jahre.
Der Unterricht im Berufskolleg findet an einem Tag bzw. zwei Tagen pro Woche statt. Der Schultag beginnt in der Regel um 7:30 Uhr und umfasst 4 Unterrichtsstunden zu je 90 Minuten. Der Schultag endet um 14:15 Uhr.
Abschluss
- Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (Wirtschafts- und Sozialkunde, Produktionstechnik und Produktionsplanung) und aus einem praktischen Teil, dem Einrichten oder Umrüsten oder Warten der Maschine bzw. der Anlage, an der die Ausbildung erfolgt.
Perspektiven
Nach der erfolgreichen Ausbildung zur Maschinen- und Anlagenführerin/ zum Maschinen- und Anlagenführer ist eine Weiterbildung zur staatlich geprüften Technikerin/ zum staatlich geprüften Techniker sowie zur Meisterin/ zum Meister oder der Besuch der Fachoberschule zur Erlangung der Fachhochschulreife möglich.
Es kann auch eine zweite Ausbildung zur Industriemechanikerin/ zum Industriemechaniker, Werkzeugmechanikerin/ Werkzeugmechaniker, Zerspanungsmechanikerin/ Zerspanungsmechaniker oder Verfahrensmechanikerin/ Verfahrensmechaniker Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuktechnik begonnen werden.
Auf dem Stundenplan in der Berufsschule stehen die Fächer:
I. Berufsbezogener Lernbereich:
- Fertigungsprozesse
- Montageprozesse
- Instandhaltungsprozesse
- Automatisierungsprozesse
- Fremdsprachliche Kommunikation (Englisch)
- Wirtschafts- und Betriebslehre
II. Berufsübergreifender Lernbereich:
- Politik/ Gesellschaftslehre
- Deutsch
- Religion
- Sport/ Gesundheitsförderung
Die Fächer aus dem berufsbezogenen Lernbereich (außer Englisch) werden in jedem Ausbildungsjahr unterrichtet. Diese sind besonders wichtig für die Abschlussprüfung. Die Fächer aus dem berufsübergreifenden Bereich werden nicht in jedem Ausbildungsjahr unterrichtet. Sie sind nicht Bestandteil der Abschlussprüfung.
- Die Anmeldung zum Berufsschulunterricht erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb nach Abschluss eines Ausbildungsvertrags (Bewerbung ein Jahr vor Schulabschluss, ggf. Praktikum).
- Zum ersten Schultag am Berufskolleg soll eine Kopie des Ausbildungsvertrags und eine Kopie des Zeugnisses mit dem höchsten Schulabschluss mitgebracht werden.
Verantwortlicher Bildungsgangmanager für die Maschinen- und Anlagenführerinnen/ Maschinen- und Anlagenführer:
Herr Metzner Email